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G.W.F. Hegel

Vorlesungen über die Beweise vom Dasein Gottes

Zweite Vorlesung

Wenn die Aufgabe, die als ein Beweisen des Daseins Gottes ausgedrückt zu werden pflegte, so, wie sie in der ersten Vorlesung gestellt worden, festgehalten wurde, so sollte damit das Hauptvorurteil gegen sie gehoben sein; das Beweisen wurde nämlich dahin bestimmt, daß es nur das Bewußtsein von der eigenen Bewegung des Gegenstandes in sich sei. Wenn dieser Gedanke, auf andere Gegenstände bezogen, Schwierigkeiten haben könnte, so müßten sie dagegen bei dem unsrigen verschwinden, indem derselbe nicht ein ruhendes Objekt, sondern selbst eine subjektive Bewegung - die Erhebung des Geistes zu Gott -, eine Tätigkeit, Verlauf, Prozeß ist, also an ihm den notwendigen Gang hat, der das Beweisen ausmacht und den die Betrachtung nur aufzunehmen braucht, um das Beweisen zu enthalten. Aber der Ausdruck des Beweises führt allzu bestimmt die Vorstellung eines nur subjektiven, zu unserem Behufe zu machenden Weges mit sich, als daß der aufgestellte Begriff für sich schon genügen könnte, ohne diese entgegengesetzte Vorstellung eigens vorzunehmen und zu entfernen. Wir haben uns daher in dieser Vorlesung zunächst über das Beweisen überhaupt zu verständigen, und zwar bestimmter darüber, was wir von demselben hier beseitigen und ausschließen. Es ist nicht darum zu tun, zu behaupten, daß es nicht ein solches Beweisen gebe wie das bezeichnete, sondern seine Schranke anzugeben und einzusehen, daß es nicht, wie fälschlich dafür gehalten wird, die einzige Form des Beweisens ist. Dies hängt alsdann mit dem Gegensatze des unmittelbaren und des vermittelten Wissens zusammen, auf welchen in unserer Zeit das Hauptinteresse in Ansehung des religiösen Wissens selbst der Religiosität überhaupt gesetzt worden ist, der also ebenfalls erwogen werden soll.

Der Unterschied, der in Ansehung des Erkennens überhaupt bereits berührt wurde, enthält es, daß zwei Arten des Beweisens in Betracht zu nehmen sind, deren die eine allerdings diejenige ist, welche wir nur zum Behufe der Erkenntnis als einer subjektiven gebrauchen, deren Tätigkeit und Gang also nur in uns fällt und nicht der eigene Gang der betrachteten Sache ist. Daß diese Art des Beweisens in der Wissenschaft von endlichen Dingen und deren endlichem Inhalte stattfindet, zeigt sich, wenn wir die Beschaffenheit dieses Verfahrens näher erwägen. Nehmen wir zu dem Ende das Beispiel aus einer Wissenschaft, in welcher diese Beweisart zugestandenermaßen in ihrer vollendeten Weise angewendet wird. Wenn wir einen geometrischen Satz beweisen, so muß teils jeder einzelne Teil des Beweises für sich seine Rechtfertigung in sich tragen, so wie wenn wir eine algebraische Gleichung auflösen, teils aber bestimmt und rechtfertigt sich der ganze Gang des Verfahrens durch den Zweck, den wir dabei haben, und dadurch, daß derselbe durch solches Verfahren erreicht wird. Aber man ist sich sehr wohl bewußt, daß das [Resultat] selbst als Sache, deren Größenwert ich aus der Gleichung entwickle, nicht diese Operationen durchlaufen hat, um die Größe zu erlangen, welche es hat, noch daß die Größe der geometrischen Linien, Winkel usf. durch die Reihe von Bestimmungen gegangen und hervorgebracht ist, durch welche wir dazu als zum Resultate gekommen. Die Notwendigkeit, die wir durch solches Beweisen einsehen, entspricht wohl den einzelnen Bestimmungen des Objekts selbst, diese Größenverhältnisse kommen ihm selbst zu, aber das Fortschreiten im Zusammenhange der einen mit der anderen fällt ganz in uns; es ist der Prozeß, um unseren Zweck der Einsicht zu realisieren, nicht ein Verlauf, durch welchen das Objekt seine Verhältnisse in sich und deren Zusammenhänge gewänne; so erzeugt es sich selbst nicht oder wird nicht erzeugt, wie wir dasselbe und desselben Verhältnisse im Gange der Einsicht erzeugen.

Außer dem eigentlichen Beweisen, dessen wesentliche Beschaffenheit, da nur diese für den Zweck unserer Betrachtung nötig ist, herausgehoben worden, wird Beweisen ferner noch im Gebiete des endlichen Wissens auch das genannt, was näher nur ein Weisen ist - das Aufzeigen einer Vorstellung, eines Satzes, Gesetzes usf. in der Erfahrung überhaupt. Das historische Beweisen brauchen wir für den Gesichtspunkt, aus dem wir das Erkennen hier betrachten, nicht besonders anzuführen; es beruht seinem Stoffe nach gleichfalls auf Erfahrung oder vielmehr Wahrnehmung; es macht von einer Seite keinen Unterschied, daß es auf fremde Wahrnehmungen und die Zeugnisse von denselben hinweist. Das Räsonnement, das der eigene Verstand über den objektiven Zusammenhang der Begebenheiten und Handlungen macht, sowie seine Kritik der Zeugnisse hat in seinem Schließen jene Daten zu Voraussetzungen und Grundlagen. Insofern aber Räsonnement und Kritik die andere wesentliche Seite des historischen Beweisens ausmacht, so behandelt es die Daten als Vorstellungen anderer; das Subjektive tritt so sogleich in den Stoff ein, und gleichfalls subjektive Tätigkeit ist das Schließen und Verbinden jenes Stoffes, so daß der Gang und die Geschäftigkeit des Erkennens noch ganz andere Ingredienzien hat als der Gang der Begebenheiten selbst. Was aber das Weisen in der gegenwärtigen Erfahrung betrifft, so bemüht dasselbe allerdings sich zunächst gleichfalls mit einzelnen Wahrnehmungen, Beobachtungen usf., d. i. mit solchem Stoffe, welcher nur gewiesen wird; aber sein Interesse ist, damit ferner zu beweisen, daß es solche Gattungen und Arten, solche Gesetze, Kräfte, Vermögen, Tätigkeiten in der Natur und im Geiste gibt, als in den Wissenschaften aufgestellt werden. Wir lassen die metaphysischen oder gemeinpsychologischen Betrachtungen über das Subjektive des Sinnes, des äußeren und inneren, hinweg, mit welchem die Wahrnehmung geschieht. Weiter aber ist der Stoff, indem er in die Wissenschaften eintritt, nicht so belassen, wie er in den Sinnen, in der Wahrnehmung ist; der Inhalt der Wissenschaften - die Gattungen, Arten, Gesetze, Kräfte usf. wird vielmehr aus jenem Stoffe, der etwa auch sogleich schon mit dem Namen von Erscheinungen bezeichnet wird, durch Analyse, Weglassung des unwesentlich Scheinenden, Beibehaltung des wesentlich Genannten (ohne daß eben ein festes Kriterium angegeben würde, was für unwesentlich und was für wesentlich gelten könne), durch Zusammenstellung des Gemeinschaftlichen usf. gebildet. Man gibt zu, daß das Wahrgenommene nicht selbst diese Abstraktionen macht, nicht selbst seine Individuen (oder individuelle Stellungen, Zustände usf.) vergleicht, das Gemeinschaftliche derselben zusammenstellt usf., daß also ein großer Teil der erkennenden Tätigkeit ein subjektives Tun, wie am gewonnenen Inhalt ein Teil seiner Bestimmungen, als logische Form, Produkt dieses subjektiven Tuns ist. Der Ausdruck Merkmal, wenn man anders diesen matten Ausdruck noch gebrauchen will, bezeichnet sogleich den subjektiven Zweck, Bestimmungen nur zum Behuf unseres Merkens mit Weglassung anderer, die auch am Gegenstande existieren, herauszuziehen; - matt ist jener Ausdruck zu nennen, weil die Gattungs- oder Artbestimmungen sogleich auch für etwas Wesentliches, Objektives gelten, nicht bloß für unser Merken sein sollen. - Man kann sich zwar auch so ausdrücken, daß die Gattung in der einen Art Bestimmungen hinweglasse, die sie in der anderen setze, oder die Kraft in der einen Äußerung Umstände weglasse, die in einer anderen vorhanden sind, daß sie eben damit von ihr als unwesentlich gezeigt werden, selbst von ihrer Äußerung überhaupt ablasse und in die Untätigkeit, Innerlichkeit sich zurückziehe, auch daß das Gesetz z. B. der Bewegung der Himmelskörper jeden einzelnen Ort und diesen Augenblick, in welchem der Himmelskörper denselben einnimmt, verdränge und eben durch diese kontinuierliche Abstraktion sich als Gesetz erweise. Wenn man so das Abstrahieren auch als objektive Tätigkeit, wie sie es insofern ist, betrachtet, so ist sie doch sehr verschieden von der subjektiven und deren Produkten. Jene läßt den Himmelskörper nach der Abstraktion von diesem Orte und von diesem Zeitmoment wieder ebenso nur in den einzelnen vergänglichen Ort und Zeitpunkt zurückfallen, wie [sie] die Gattung in der Art ebenso in anderen zufälligen oder unwesentlichen Umständen und in der äußerlichen Einzelheit der Individuen überhaupt erscheinen läßt usf., wohingegen die subjektive Abstraktion das Gesetz wie die Gattung usf. in seine Allgemeinheit als solche heraushebt, sie in dieser, im Geiste, existieren macht und erhält.

In diesen Gestaltungen des Erkennens, das sich vom bloßen Weisen zum Beweisen fortbestimmt, von der unmittelbaren Gegenständlichkeit zu eigentümlichen Produkten übergeht, kann es Bedürfnis sein, daß die Methode, die Art und Weise der subjektiven Tätigkeit, für sich erörtert werde, um ihre Ansprüche und ihr Verfahren zu prüfen, indem sie ihre eigenen Bestimmungen und die Art ihres Ganges für sich hat, unterschieden von den Bestimmungen und dem Prozesse des Gegenstandes in ihm selbst. Auch ohne in die Beschaffenheit dieser Erkenntnisweise näher einzutreten, geht aus der einfachen Bestimmung, die wir an ihr gesehen, sogleich dies hervor, daß, indem sie darauf gestellt ist, mit dem Gegenstand nach subjektiven Formen beschäftigt zu sein, sie nur Relationen des Gegenstandes aufzufassen fähig ist. Es ist dabei sogar müßig, die Frage zu machen, ob aber diese Relationen objektiv, real, oder selbst nur subjektiv, ideell seien, - ohnehin daß diese Ausdrücke von Subjektivität und Objektivität, Realität und Idealität vollkommen vage Abstraktionen sind. Der Inhalt, ob er objektiv oder nur subjektiv, reell oder ideell wäre, bleibt immer derselbe, ein Aggregat von Relationen, nicht das Anundfürsichseiende, der Begriff der Sache oder das Unendliche, um das es dem Erkennen zu tun sein muß. Wenn jener Inhalt des Erkennens von dem schiefen Sinne als nur Relationen enthaltend genommen wird, daß dies Erscheinungen als Relationen auf das subjektive Erkennen seien, so ist es dem Resultate nach immer als die große Einsicht, welche die neuere Philosophie gewonnen hat, anzuerkennen, daß die beschriebene Weise des Denkens, Beweisens, Erkennens das Unendliche, das Ewige und Göttliche zu erreichen nicht fähig sei.

Was in der vorhergehenden Exposition von dem Erkennen überhaupt herausgehoben worden ist und näher das denkende Erkennen, das uns nur angeht, und das Hauptmoment in demselben, das Beweisen betrifft, so hat man dasselbe von der Seite aufgefaßt, daß dasselbe eine Bewegung der denkenden Tätigkeit ist, die außerhalb des Gegenstandes und verschieden von dessen eigenem Werden ist. Teils kann diese Bestimmung als genügend für unseren Zweck angegeben werden, teils aber ist sie in der Tat als das Wesentliche gegen die Einseitigkeit, welche in den Reflexionen über die Subjektivität des Erkennens liegt, anzusehen.

In dem Gegensatze des Erkennens gegen den zu erkennenden Gegenstand liegt allerdings die Endlichkeit des Erkennens; aber dieser Gegensatz ist darum noch nicht selbst als unendlich, als absolut zu fassen, und die Produkte sind nicht um der bloßen Abstraktion der Subjektivität willen für Erscheinungen zu nehmen, sondern insofern sie selbst durch jenen Gegensatz bestimmt, der Inhalt als solcher durch die angegebene Äußerlichkeit affiziert ist. Dieser Gesichtspunkt hat eine Folge auf die Beschaffenheit des Inhalts und gewährt eine bestimmte Einsicht, wogegen jene Betrachtung nichts gibt als die abstrakte Kategorie des Subjektiven, welche überdem für absolut genommen wird. Was sich also daraus, wie das Beweisen aufgefaßt worden ist, für die übrigens selbst noch ganz allgemeine Qualität des Inhalts ergibt, ist unmittelbar dies überhaupt, daß derselbe, indem in ihm sich das Erkennen äußerlich verhält, selbst als ein äußerlicher dadurch bestimmt ist, näher aus Abstraktionen endlicher Bestimmtheiten besteht. Der mathematische Inhalt als solcher ist ohnehin für sich die Größe; die geometrischen Figurationen gehören dem Raum an und haben damit ebenso an ihnen selbst das Außereinandersein zum Prinzip, als sie von den reellen Gegenständen unterschieden sind, und nur die einseitige Räumlichkeit derselben, keineswegs aber deren konkrete Erfüllung, wodurch diese erst wirklich sind. Ebenso hat die Zahl das Eins zum Prinzip und ist die Zusammensetzung einer Vielheit von solchen, die selbständig sind, also eine in sich ganz äußerliche Verbindung. Die Erkenntnis, die wir hier vor uns haben, kann darum nur in diesem Felde am vollkommensten sein, weil dasselbe einfache, feste Bestimmungen zuläßt und die Abhängigkeit derselben voneinander, deren Einsicht das Beweisen ist, ebenso fest ist und demselben so den konsequenten Fortgang der Notwendigkeit gewährt; dies Erkennen ist fähig, die Natur seiner Gegenstände zu erschöpfen. - Die Konsequenz des Beweisens ist jedoch nicht auf den mathematischen Inhalt beschränkt, sondern tritt in alle Fächer des natürlichen und geistigen Stoffes ein; wir können aber das insgesamt, was die Konsequenz in der Erkenntnis in demselben betrifft, darin zusammenfassen, daß sie auf den Regeln des Schließens beruht; so sind die Beweise vom Dasein Gottes wesentlich Schlüsse. Die ausdrückliche Untersuchung dieser Formen gehört aber für sich teils in die Logik, teils aber muß der Grundmangel derselben bei der vorzunehmenden Erörterung dieser Beweise aufgedeckt werden. Hier genügt es, im Zusammenhang mit dem Gesagten dies Nähere anzumerken, daß die Regeln des Schließens eine Form der Begründung haben, welche in der Art mathematischer Berechnung ist.  Der Zusammenhang der Bestimmungen, die einen Schluß ausmachen sollen, beruht auf dem Verhältnisse des Umfangs, den sie gegeneinander haben und der mit Recht als ein größerer oder kleinerer betrachtet wird; die Bestimmtheit solchen Umfangs ist das Entscheidende über die Richtigkeit der Subsumtion. Ältere Logiker, wie Lambert 1) Ploucquet 2) haben sich die Mühe gegeben, eine Bezeichnung zu erfinden, wodurch der Zusammenhang im Schließen auf die Identität, welche die abstrakte mathematische, die Gleichheit ist, zu bringen, so daß das Schließen als der Mechanismus der Rechenexempel aufgezeigt ist. Was aber das Erkennen nach solchem selbst äußerlichen Zusammenhange von Gegenständen, die ihrer eigenen Natur nach äußerlich in sich sind, weiter betrifft, so werden wir davon sogleich unter dem Namen des vermittelten Erkennens zu sprechen haben und den näheren Gegensatz betrachten.

Was aber diejenigen Gestaltungen betrifft, welche als Gattungen, Gesetze, Kräfte usf. bezeichnet worden sind, so verhält sich das Erkennen gegen sie nicht äußerlich, vielmehr sind sie die Produkte desselben; aber das Erkennen, das sie produziert, bringt sie, wie angeführt worden ist, nur durch die Abstraktion vom Gegenständlichen hervor. So haben sie in diesem wohl ihre Wurzel, aber sind von der Wirklichkeit wesentlich abgetrennt; sie sind konkreter als die mathematischen Figurationen, aber ihr Inhalt geht wesentlich von dem ab, von welchem ausgegangen worden und der die bewährende Grundlage für sie sein soll.

Das Mangelhafte dieser Erkenntnisweise ist so in einer anderen Modifikation bemerklich gemacht worden, als in der Betrachtung aufgestellt ist, welche die Produkte des Erkennens, weil dieses nur eine subjektive Tätigkeit, für Erscheinungen ausgibt; das Resultat jedoch überhaupt ist gemeinschaftlich, und wir haben nunmehr zu sehen, was demselben entgegengestellt worden ist. Was dem Zwecke des Geistes, daß er des Unendlichen, Ewigen, daß er Gottes inne und in ihm innig werde, ungenügend bestimmt worden ist, ist die Tätigkeit des Geistes, welche denkend überhaupt vermittels des Abstrahierens, Schließens, Beweisens verfährt. Diese Einsicht, selbst das Produkt der Gedankenbildung der Zeit, ist von da unmittelbar in das andere Extrem hinübergesprungen, nämlich ein beweisloses, unmittelbares Wissen, ein erkenntnisloses Glauben, gedankenloses Fühlen für die einzige Weise auszugeben, die göttliche Wahrheit zu fassen und in sich zu haben. Es ist versichert worden, daß jene für die höhere Wahrheit unvermögende Erkenntnisweise die ausschließliche, einzige Weise des Erkennens sei. Beide Annahmen hängen aufs engste zusammen; einerseits haben wir in der Untersuchung dessen, was wir uns zu betrachten vorgenommen, jenes Erkennen von seiner Einseitigkeit zu befreien und damit zugleich durch die Tat zu zeigen, daß es noch ein anderes Erkennen gibt als jenes, das für das einzige ausgegeben wird; andererseits ist die Prätention, welche der Glaube als solcher gegen das Erkennen macht, ein Vorurteil, das sich für zu fest und sicher hält, als daß dasselbe nicht eine strengere Untersuchung nötig machte. Nur ist in Ansehung der angegebenen Prätention sogleich zu erinnern, daß der wahre, unbefangene Glaube, je mehr er im Notfall Prätentionen machen könnte, desto weniger macht, und daß sich der Notfall nur für die selbst nur verständige, trockene, polemische Behauptung des Glaubens einfindet.

Aber was es für eine Bewandtnis mit jenem Glauben oder unmittelbaren Wissen habe, habe ich bereits anderwärts auseinandergesetzt. An der Spitze einer in die jetzige Zeit fallenden Abhandlung über die Beweise vom Dasein Gottes kann die Behauptung des Glaubens nicht schon für erledigt ausgegeben werden; es ist wenigstens an die Hauptmomente zu erinnern, nach welchen dieselbe zu beurteilen und an ihren Platz zu stellen ist.

 

1)  Johann Heinrich Lambert, 1728-1777

 2) Gottfried Ploucquet, 1716-1790

 

 

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